Informationen für Bio-Betriebe

Tierzukauf – gültig bis 31-12-2021

Die Nachzucht muss aus dem eigenen Betrieb oder von einem anderen biologisch wirtschaftenden Betrieb stammen. Der Zukauf aller Tiere muss in den Aufzeichnungen festgehalten werden. Wenn nicht ausreichend Bio-Tiere verfügbar sind, dürfen unter folgenden Voraussetzungen konventionelle Zuchttiere zugekauft werden:
• Zuchtkälber können konventioneller Herkunft sein, wenn mit dem Aufbau eines Bestandes begonnen wird und Tiere aus biologischer Landwirtschaft nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sind. Diese müssen nach dem Absetzen gemäß den Richtlinien des biologischen Landbaus gehalten werden und dürfen maximal bis zu einem Alter von sechs Monaten zugekauft werden.
• Konventionelle weibliche Zuchttiere, die noch nicht gekalbt haben, dürfen zur Bestandeserneuerung jährlich im Umfang von 10 % des Bestandes an Rindern, die älter als zwölf Monate sind, zugekauft werden. Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern kann ein Tier pro Jahr zugekauft werden.

Dieser Prozentsatz kann bei einer erheblichen Vergrößerung des Bestandes, bei einer Rassenumstellung oder beim Aufbau eines neuen Betriebszweiges (Berechnungsgrundlage ist hierbei der Bestand an Tieren, die zum Zeitpunkt des Ansuchens älter als zwölf Monate sind) nach Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde auf bis zu 40 % angehoben werden. Weiters kann diese Ausnahme bei gefährdeten Nutztierrassen (mittels Zuchtbuchauszug oder durch den Zuchtverband zu bestätigen) in Anspruch genommen werden, wobei in diesem Fall auch ein Zukauf konventioneller Kühe möglich ist.
• Zuchtstiere dürfen konventioneller Herkunft sein, wenn Bio-Tiere nicht erhältlich sind.
• Bei Totgeburt oder Verendung von Kälbern (bis zum Alter von sechs Monaten) in Mutterkuhbetrieben ist das ersatzweise Nachbesetzen von konventionellen Kälbern zulässig, wenn eine Entsorgungsbestätigung des Tierkörpers von der Tierkörperverwertung (TKV) vorliegt. Die für die Zucht verwendeten Tiere erlangen nach der erforderlichen Umstellungszeit den Bio-Status. Die für die Mast verwendeten Tiere erlangen keinesfalls einen Bio-Status und müssen konventionell vermarktet werden.

In Katastrophenfällen (z.B. Seuche, Brand, …) können konventionelle Tiere für die Erneuerung oder den Wiederaufbau des Bestandes zugekauft werden, sofern keine Bio-Tiere verfügbar sind und vor dem Zukauf eine Genehmigung von der zuständigen Landesbehörde vorliegt.

Ab dem 1.1.2022 ist ein jeder Zukauf von konventionellen Tieren von der zuständigen Behörde zu genehmigen. Vorab wird eine Nichtverfügbakeitsüberprüfung von Bio-Tieren in einer Datenbank, die von den Behörden kostenlos zur Verfügung gestellt wird, durchgeführt.

Umstellungsfristen

Bei jedem Zukauf konventioneller Tiere müssen Umstellungsfristen eingehalten werden, bevor die Tiere bzw. deren Produkte als biologisch deklariert werden dürfen. Bei jeder Einstallung konventioneller Zuchttiere durch einen Bio-Betrieb müssen folgende Fristen eingehalten werden, bevor die Tiere bzw. deren Produkte als biologisch deklariert werden dürfen:
• Rinder zur Fleischvermarktung: 3/4 ihres Lebens, mindestens jedoch zwölf Monate
• Milch: mindestens sechs Monate.

_______________________________
BIO AUSTRIA – Verein zur Förderung des biologischen Landbaus
Auf der Gugl 3/3.OG
4021 Linz

+43 732 654 884-210
+43 676 842 214-210
susanne.maier@bio-austria.at
www.bio-austria.at